Was eine Stiftung anbietet

„Stiftung Himmelsthür – damit leben gelingt“

Die „Stiftung Himmelsthür – damit Leben gelingt“ ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Unsere Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Niedersachsen, die überprüft, ob wir unsere Erträge in Übereinstimmung mit dem Stiftungsgesetz und dem Willen des Stifters dauerhaft verwalten bzw. verwenden.

Die Motive von Menschen, Stifter oder Stifterin zu werden, sind recht unterschiedlich: Die einen möchten gesellschaftliche Verantwortung übernehmen oder eigene Wertvorstellungen verwirklichen. Den anderen geht darum, ganz konkret Defizite im Lebensumfeld von Menschen mit Behinderungen zu mildern oder einfach um die dauerhafte Wirkung ihrer Gabe.

Ist der Entschluss gefasst, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Denn auch an eine Stiftung kann man spenden. Diese Zuwendung wird dann wie bei Spenden vorgesehen zeitnah verwendet. Eher üblich ist es, eine Stiftung zum Beispiel mit einer Zustiftung zu bedenken. Dann erhöht sich durch diese Gabe das Stiftungskapital. Stiftungen unterstützen ihre gemeinnützigen Zwecke mit den Zinserträgen, die sie mit dem vorhandenen Kapital erwirtschaften. Sie als Zustifter oder Zustifterin legen fest, welchen Zweck genau die eigene Gabe haben soll.

Es ist auch möglich, unter dem Dach der „Stiftung Himmelsthür – damit Leben gelingt“ eine so genannte Treuhandstiftung zu gründen. Der Name dieser Stiftung und die Verwendung der Mittel werden in vollem Umfang durch Sie bestimmt. Der Vorteil ist, dass die gesamte Verwaltung Ihrer Stiftung gemeinsam mit der „Stiftung Himmelsthür –damit Leben gelingt“ durchgeführt werden kann.

Eine Übergabe von Geldern an eine Stiftung bietet grundsätzlich große Steuervorteile mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten. Das gilt auch für Unternehmen. Die „Stiftung Himmelsthür- damit Leben gelingt“ verfolgt gemeinnützige Zwecke, die als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Hier kann sich die Abzugsfähigkeit noch erhöhen.

Viele Gaben werden nicht schon zu Lebzeiten sondern erst im Todesfall wirksam. Wir wissen, dass ein Nachlass ein sehr sensibles Thema ist, das nur in gegenseitigem Vertrauen besprochen werden kann.

Darum bekommen interessierte Personen – wenn sie es wünschen – eine intensive individuelle Begleitung durch uns. Wir informieren über die Aktivitäten der Stiftung und ihre Entwicklung und verweisen zu juristischen Fragen an eine Rechtsberatung. Sie bekommen von uns Antworten auf die Fragen nach den verschiedenen Möglichkeiten, unsere Stiftung im Rahmen eines Testamentes, einer Schenkung oder einer anderen Form der Überlassung zu bedenken. Sie bekommen aber auch Hilfestellung bei persönlichen Anliegen.

Sprechen Sie uns einfach an!

Vorsitzender der Stiftung: Michael Siegers
Kontakt: Monika Bollin
Telefon: 05121 / 604-441
E-Mail: info@stiftung-himmelsthuer.de

Spendenkonto:
Sparkasse Hildesheim
IBAN DE43 2595 0130 0000 6730 00